AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG Brauerei für obergäriges Bier

1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen („Bedingungen“) sind wesentlicher Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen der Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG („Brauerei“) mit gewerblichen Kunden. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Lieferungen, Leistungen und Angebote der Brauerei an Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Entgegenstehenden oder von den vorliegenden Bedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, die Brauerei hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch, wenn die Brauerei in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringt bzw. die Gegenleistung vorbehaltlos annimmt.

Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder gesondert vorgelegt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2) Die Brauerei wird ihre Produkte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in einwandfreier Qualität herstellen und liefern. Sämtliche Angebote der Brauerei sind hinsichtlich Menge, Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch erfolgte Lieferung zu Stande. Der Kunde ist 2 Wochen an seine Bestellung gebunden. In Fällen höherer Gewalt oder sonstigen nicht von der Brauerei zu vertretenden Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dasselbe gilt bei saisonbedingter Übernachfrage. In Einzelfällen ist die Brauerei berechtigt, die Lieferung von Vollgut von der Rückgabe von Leergut abhängig zu machen. Mündliche Nebenabreden und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Brauerei.

Der Verkauf erfolgt ab Brauerei bzw. ab Zentralvertriebslager. Liefert die Brauerei an, so geht die Gefahr ab Anlieferung bei dem Kunden auf diesen über. Bestellungen sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verkauf und Lieferung erfolgt zu den üblichen Geschäftsstunden.

Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Lieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.

Alle Preise verstehen sich ab Brauerei bzw. Ort der Auslieferung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Brauerei sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig – vorbehaltlich individueller schriftlicher Absprachen. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Brauerei, bei Scheckzahlungen der Tag der Verfügbarkeit des Gegenwertes. Es gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugszinsregelungen.

Bei Kontokorrent-Konten gilt der Saldo als vereinbart, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Zugang eines Kontoauszuges schriftlich widersprochen wird.

3) Gegen die Forderungen der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Eine Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit sich das Zurückbehaltungsrecht nicht auf dasselbe Vertragsverhältnis bezieht.

4) Der Kunde hat Beanstandungen und Mängel unverzüglich zu rügen; gleichzeitig ist die beanstandete Ware vollständig und kostenfrei zwecks Überprüfung an die Brauerei zurückzugeben. Stellt der Kunde die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

Dem Kunden ist bekannt, dass Fassbier kühl, jedoch nicht unter 6°C und über 8°C zu lagern ist. Wird die Ware seitens des Kunden oder von Dritten nach der Lieferung nicht frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert, haftet die Brauerei für die sich hieraus ergebenden Mängel nicht.

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind jegliche Mangelrügen und Beanstandungen ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist gegenüber der Brauerei unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware und auf Vorlage des Lieferscheines nach, dass bei Eingang der Ware das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war oder der Ablauf unmittelbar bevorstand.

Bei begründeten, fristgemäß gerügten Mängeln ist die Brauerei verpflichtet die zurückgegebene Ware durch einwandfreie Ware zu ersetzen.

Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet die Brauerei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Brauerei haftet auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt. Die Höhe der Haftung ist in den vorgenannten Fällen – ausgenommen die Haftung für Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Eine etwaige Haftung der herstellenden Brauerei nach dem Produktionshaftungsgesetz oder für Personenschäden bleibt unberührt.

5) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Brauerei. Dies gilt auch für einen sich bereits ergebenden Saldo zu Lasten des Kunden aus dem Kontokorrentverhältnis. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Bei Weiterveräußerung entstehende Forderungen des Käufers gegen Dritte gelten bis zur Bezahlung unserer Lieferung als abgetreten.

6) Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmen-/Markenkennzeichnung, -beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.

Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.

Der Kunde hat das Leergut umgehend und im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen. Für nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird.

Das Leergut ist ordnungsgemäß, wenn es in Form, Farbe sowie Größe dem gelieferten Vollgut entspricht. Nicht ordnungsgemäß ist die Rückgabe auch dann, wenn das Eigentum bei Rückgabe Beschädigungen aufweist, die die Nutzungsfähigkeit beeinträchtigen.

Die Rückgabe des Leergutes gilt nur dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie von der Brauerei auf dem hierfür vorgesehenen Abschnitt des Lieferscheines (Leergutrückgabe) quittiert ist.

Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutsalden auf den Lieferrechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

Werden bei Beendigung der Geschäftsverbindung Fässer, Paletten und Mehrweggebinde trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht zurückgegeben, ist Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird. Forderungen aus einem pfandfreien Umlaufstock werden mit Beendigung der Geschäftsbeziehung zur Zahlung fällig.

7) Wiederverkäufer dürfen die Erzeugnisse der Brauerei nur in originalabgefüllten brauereieigenen Gebinden abgeben. Bei Verstoß ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 50,00 pro Abfülleinheit verpflichtet. Hiervon bleiben weitere Schadenersatzansprüche unberücksichtigt.

8) Wiederholt geübte Nachsicht gewährt für die Zukunft keinerlei Rechte und bedeutet keinerlei Duldung von zukünftigen Verstößen und keine stillschweigende Abänderung der vorgenannten Bedingungen.

9) Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

10) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist der Geschäftssitz der Brauerei Köln. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird Köln als Gerichtsstand vereinbart. Diese Regelung gilt auch für Urkundenprozesse. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen.

Gültig ab 01.09.2017

Unsere Kühl- und Lager-Empfehlungen:

1) Zur Vermeidung von Überalterung und damit Geschmacksveränderung muss bei allen Handelsstufen das “first in – first out“-Prinzip unbedingt beachtet werden.

2) Fassbier sollte stets kühl, jedoch nicht unter 6ºC gelagert werden. Die ideale Trinktemperatur liegt zwischen 6ºC und 8ºC. Vor dem Anzapfen sollte das Fass einige Stunden „ruhen“. Flaschen- und Dosenbier sowie alkoholfreie Getränke sollten stehend aufbewahrt und vor Frost und  UV-Strahlen geschützt werden.